Pilotprojekt

Neuorganisation der öffentlichen Müllabfuhr – Pilotprojekt

- Die Trennung von Bioabfällen aus dem Restmüll -

Die neue Gesetzgebung über die Abfallwirtschaft verpflichtet zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, um diese einer anschließenden Verwertung durch Kompostierung oder Vergärung zuzuführen.
Mit der Einführung einer Getrenntsammlung über Mülltonnen möchte das SIDEC die Bioabfälle, die bisher gemischt mit den Restabfällen abgefahren wurden, getrennt erfassen. Diese eignen sich, aufgrund ihrer Beschaffenheit, besonders gut zur energetischen Verwertung durch Vergärung. Aus hygienischen Gründen sollten organische Küchenabfälle vorzugsweise einem spezifischen Hygienisierungsprozess unterzogen werden.
Gartenabfälle sollten weiterhin den bewährten Sammel- und Behandlungsstrukturen wie landwirtschaftliche Sammelstellen, Kompostanlagen und landwirtschaftliche Vergärungsanlagen zugeführt  werden.
Das vom SIDEC ausgearbeitete Konzept zur Getrenntsammlung ist darauf bedacht, Bioabfälle, deren  Behandlung über unterschiedliche Verwertungswege läuft und mit erheblichen  Kosten verbunden ist, von den Gartenabfällen zu trennen.

- Die Getrenntsammlung von Bioabfällen -

Entsprechend  den bisher vom SIDEC eingeführten Getrenntsammlungen, wird auch die Erfassung der Bioabfälle über Mülltonnen ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer angeboten, insofern diese dazu genutzt werden um die Entsorgung der Bioabfälle über die Restmülltonne zu reduzieren. Geht man davon aus, dass zweirädrige Restmülltonnen etwa 20 Volumen-% an Bioabfällen enthalten, so sind zu deren getrennten Erfassung  Biotonnen mit einem Fassungsvolumen von 60 Litern ausreichend. Diese werden von Mai-Oktober wöchentlich und von November bis April zweiwöchentlich geleert.
Die Leerung der nunmehr von den Bioabfällen entlasteten Restmülltonnen kann in größeren Zeitabständen erfolgen; dies umso mehr als seit geraumer Zeit feststeht, dass ihr Füllgrad in den SIDEC-Gemeinden  mit durchschnittlich 0,105 kg pro Liter sehr niedrig ausfällt  und weit unter dem Landesdurchschnitt von 0,187 kg pro Liter liegt.
Die Nutzung der Biotonne ist, genau wie bei anderen Getrenntsammlungen, fakultativ und es steht dem Nutzer frei  sie in Anspruch zu nehmen oder auch nicht. Sollte ein Biotonnen-Nutzer ebenfalls seine Gartenabfälle über seine Biotonne entsorgen wollen und ein größeres, zusätzlich zum kostenlos angebotenen Mülltonnenvolumen benötigen, so muss er die Kosten hierfür tragen.
Da die Getrenntsammlung der Bioabfälle zusätzliche Kosten hervorruft, werden diese Mehrkosten durch ein Herabsetzen der Entleerungsfrequenzen kompensiert, um zu vermeiden, dass die Gebührenzahler zu hohe Kosten tragen müssen. 

- Austausch und Wahl des passenden Mülltonnenvolumens -

Der Übergang von einer wöchentlichen zu einer vierzehntägigen Entleerungsfrequenz der Restmülltonnen reduziert die Kosten erheblich. Eine Anpassung des Mülltonnenvolumens an die neuen Bedürfnisse soll es allen Abfallerzeugern ermöglichen, diesen neuen Umständen  Rechnung zu tragen. Sie können frei zwischen allen verfügbaren, zweirädrigen Mülltonnenvolumen wählen.

- Identifizierung der Mülltonnen -

Beim Austausch wird jede neue Mülltonne mit einem Transponder ausgestattet, welcher eine Identifizierung ihres Halters ermöglicht. So können Informationen über das Verhalten des Nutzers hinsichtlich der Abfallmengen erfasst werden und die Anwendung verursachergerechter Abfallgebühren wird zudem noch unterstützt.

- Anwendung einer verursacherorientierten Abfallgebühr -

Diese Identifizierung ermöglicht die Anwendung einer verursachergerechten Abfallgebühr dadurch, dass der Nutzer die Anzahl der Mülltonnenentleerungen selbst bestimmen kann. So beinhalten die Gebühren einen fixen und einen variablen Teil für jede durchgeführte Leerung. Der fixe und der variable Teil variieren in Abhängigkeit vom Mülltonnenvolumen.
Die getrennte Abfuhr der Bioabfälle verringert den Anteil an kompostierbaren Abfällen, so dass die Entleerungsfrequenz herabgesetzt werden kann und die Nutzer ihre Restmülltonnen nach Bedarf bei hohem Füllgrad entleeren lassen können.

- Einführung einer Getrenntsammlung für Hohlglas -

Ein weiterer Punkt der Neuorganisation betrifft das Hohlglas. Die Nutzung der Glasiglus führt oft zu Lärmbelästigungen und illegalen Müllablagerungen aller möglichen Abfälle. Dank der Einführung einer Getrenntsammlung von Hohlglas über Mülltonnen können viele Glasiglus abgeschafft werden. Die Nutzung der Mülltonnen für Hohlglas ist fakultativ und die zeitgleiche Einführung mit anderen Mülltonnen ermöglicht dem Nutzer eine adäquate Auswahl zu treffen.

- Anschluss der vierrädrigen Mülltonnen an die öffentliche Müllabfuhr -

Eine rezente Analyse der Entsorgungsmöglichkeiten des gemischten Restmülls hat gezeigt, dass immer mehr vierrädrige Mülltonnen aufkommen und die urbanistische Entwicklung der letzten Jahre erwarten läßt, dass ihr Anteil noch weiter ansteigen wird. Diese Tatsache hat das SIDEC dazu veranlasst, die Organisation der öffentlichen Müllabfuhr zu überdenken und die vierrädrigen Mülltonnen in die öffentliche Sammeltour einzubeziehen.